Der kommunalpolitische Intimfeind…(von Bernd Doll)
… textet BNN-Redakteur Daniel Streib in den Badischen Neuesten Nachrichten im „Südwestecho“
Streib meint den Verfasser dieses Textes. Nun empfindet sich dieser durchaus als – entschiedenen – politischen Gegner, weniger jedoch als persönlichen Feind. Diese Bewertung mag Bernd Doll vornehmen.
Diese seine Bewertung mag Doll auch dazu veranlasst haben, durchaus persönlich gegen den politischen Gegner Schmitt vorzugehen. Hierfür gibt es vier (!) Beispiele, die nach der Lektüre der BNN vom 29.9.2009 zitierpflichtig sind.
Am persönlichsten ist der Vorwurf der üblen Nachrede, den der Verfasser dieses Textes gegen den Oberbürgermeister erhoben hat – erheben musste und den Streib heute zitiert und zwar mit dem Hinweis, alle Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen, den armen Doll aber gesundheitlich belastet.
Es ist, das Gefühl teilen, wie ich denke, alle Leser, wenig vergnüglich in der Stadt zu hören, man „verprügle seine Frau“. Denn dieser „Fakt“ wurde vom Oberbürgermeister in der Stadt verbreitet. Nun – ich verprügle weder meine eigene Frau (richtiger: Freundin), auch keine fremden Frauen. Ich „verprügele“ wenn überhaupt (verbal), politische Gegner, zu denen sich zu Recht Bernd Doll zählt.
Aufklärung über den unappetitlichen Vorgang gibt schon fast zur Gänze eine gar wunderliche Textstelle, die dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Einstellung des Strafverfahrens gegen Doll) vom 6.10.2004 zu entnehmen ist:
„Gerade aufgrund der Einordnung der üblen Nachrede in den Gesamtzusammenhang der genannten lokalpolitischen Korruptionsaffäre (=Schmiergeldaffäre) sind andere (!) Maßstäbe anzulegen.“ Will sagen, die üble Nachrede kann einem (exklusiv: einem Machtinhaber) ja mal in der Hitze des Gefechts unterlaufen. Und nun folgt der Kampfsatz der Staatsanwaltschaft, zu der Doll eher freundschaftliche Beziehungen unterhält bzw. unterhalten hat: „Eine Befriedung der lokalen politischen Situation würde durch Erhebung der öffentlichen Klage nicht eintreten; eher ist mit dem Gegenteil zu rechnen (!!).“ Heureka. Schade, dass ich kein Oberbürgermeister war. Das gleiche dürfte der Ex-MdB Jörg Tauss denken. Da ist die Staatsanwaltschaft staatstragend. Ist ja auch ihre Aufgabe, die sie offensichtlich äußerst großzügig im Sinne der Macht-Inhaber interpretiert.
Das alles schreibt die Staatsanwaltschaft, die zuvor richtig zur Sache feststellt: „Der Tatbestand der üblen Nachrede ist (..) erfüllt, da bereits die Weitergabe eines Gerüchtes als solches an eine weitere Person ein Verbreiten einer (unzutreffenden) Tatsache darstellt. De Inhalt des Gerüchts, der Anzeigeerstatter schlage seine Frau, ist geeignet, diesen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.“
Tja. Man kann bzw. muss die Sache mit der Korruptionsaffäre auch anders herum sehen. Doll redet den Hauptkritiker in der Korruptionsaffäre um seinen politischen Intimfreund Udo Schäfe übel nach, um Schmitts Kritik zu entwerten. Darum handelte es sich in der Tat, denn Doll versuchte nach Bekanntwerden der Korruptionsaffäre alles um Schäfer zu decken, und, wie Sie lesen können, mehr als bürgerlich und politisch zulässig ist, um den „Hauptkritiker“ menschlich zu entwerten.
Das dieser Vorgang auch kein Ausrutscher Dolls war, wissen alle, die ihn kennen. Denn Doll war in der Wahl seiner Mittel das Gegenteil von zimperlich. Der Zweck heiligte immer die Mittel und rechtliche Erwägungen waren Bernd Doll gleichermaßen fremd. Man könnte vermuten, der OB dieser Stadt habe sich noch nie in seinem Leben mit einem Gesetz oder einer Verordnung befasst.
Nun Causa 2: Das Landgericht Karlsruhe wies mit Urteil vom 31.10.2003 eine Klage des „Hauptkritikers“ und vermeintlichen „Intimfeindes“ wegen grober Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte mit einer interessanten Begründung ab. Doll habe zwar grob in rechtlich beanstandenswerter Weise Persönlichkeitsrechte von Schmitt verletzt, doch der Kläger habe, so das Gericht, die Klage falsch gewählt: „Der Beklagte Doll hat erkennbar nicht in seiner Eigenschaft als Privatperson gehandelt, sondern ist in seiner Funktion als Oberbürgermeister der Stadt Bruchsal tätig geworden. Damit ist sein Vorgehen (…) eine Amtspflichtverletzung gemäß §§ 839,1004 BGB, für die gemäss Artikel 34 GG die Stadt Bruchsal haftet.“ Schmitt hätte nicht Doll als Person, sondern als Amtsinhaber anzeigen müssen. Es gibt also doch Unterschiede zwischen „Person Bernd Doll“ und „Oberbürgermeister Bernd Doll“, eine Unterscheidung, die dem Amtsinhaber völlig abging.
Man mag mir nachsehen, dass mir die Lust fehlte, erneut ein Verfahren, diesmal gegen den Oberbürgermeister der Stadt Bruchsal – vor dem Verwaltungsgericht – anzustrengen.
Ach so. Worum ging es eigentlich? Natürlich wieder einmal um eine Affäre. Nicht um die Schmiergeldaffäre (siehe oben), sondern um die Merkur-Cubanita-Affäre. Der etwas unaufmerksame Fax-Versender Schmitt schickte ein an seinen Rechtsanwalt adressiertes Fax irrtümlich an die Stadt Bruchsal. Doll kopierte das Fax und verteilte es freudig erregt an die Fraktionen im Gemeinderat, zumal Interna über die SPD drin standen. Das Gericht befand, dass Doll damit gerade nicht, wie selbst behauptet, um sachliche Klärung bemüht war, sondern nur darum Öl ins Feuer zu gießen. Der Text des Urteiles, für die, die so was lesen, ist „angehängt“.
Dritter und vierter Fall sind die genannten Affären. Korruption und Merkur-Cubanita. Auch hier langte der scheidende OB in die Schmutzkiste, die unverzichtbarer Bestandteil seines politischen Instrumentariums war. In der Korruptionsaffäre verfasste er selbst (bzw. ließ verfassen) ein Schreiben an alle Gemeinderäte, in unverblümt Schmitt Missbrauch seiner Stadtratsfunktion vorgeworfen wurde. Der Missbrauch bestand in der Forderung von Schmitt an Udo Schäfer, den damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU, er möge doch bitte wegen Schmiergeldempfang zurücktreten. Schäfers Rücktritt wurde erst vollzogen, als der SWR über die Affäre berichtete.
Jetzt muss man nur noch wissen, wer das besagte Schreiben unterzeichnet hat? Der Personalratsvorsitzende (!) war so freundlich. Ein rathausinternes email der Sekretärin Dolls an den „lieben Bernhard“ gab Aufschluss. Der Personalratsvorsitzende unterschrieb brav die Brief-Vorlage seines Chefs.
Bleibt Nummer 4, die Merkur-Cubanita-Affäre. Hier mühte sich Doll nach Kräften Schmitt für alle Zeiten aus dem Verkehr zu ziehen. Der damaligen BNN-Bruchsal-Chef Kuld assisierte. Kuld nutzte jede Gelegenheit gegen Schmitt vom Leder zu ziehen. Ein Kuld-Artikel schaffte es bis ins Schönborn-Gymnasium. Arbeitstitel dort: Manipulatives Umgehen mit der Wahrheit.
Ein von Doll initiierter Kuld-Bericht beendete dann jäh das Zusammenspiel zwischen Presse und Rathaus. Die Chefredaktion in Karlsruhe schritt ein und erzwang einen korrigierten Bericht der Lokalredaktion.
Das vorstehend Niedergeschriebene ist kein Resumee der Doll-Regentschaft aus Sicht des „Intimfeindes“, sondern nur eine Auseinandersetzung mit dem Bericht der Bruchsaler Rundschau vom 29.9.2009.
Jürgen Schmitt
N.S.
Übrigens: Das Dollsche Foto auf der Lokalseite in der gleichen Ausgabe (29.9.) ist genau genommen besonders dreist. Denn es zeigt Doll mit Blick auf die Stadt. Eine Ansicht, die bei einer Realisierung des Schäferschen Hochhaus-Projektes nicht möglich gewesen wäre. Und genau damit hat die Korruptionsaffäre zu tun und die von Doll eingeräumte „Weitergabe“ des „Fakts“ Schmitt prügele seine Frau. Denn die Staatsanwaltschaft zitiert Doll sinngemäss: „Seiner eigenen Einlassung nach ging es ihm unter anderem darum, den noch unklaren Wahrheitsgehalt der Korruptionsvorwürfe gegen dem damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU mit dem ebenfalls fragwürdigen (!) Wahrheitsgehalt dieses Gerüchtes in Bezug zu setzen“.
N.S. II
Wie jetzt zu erfahren war, ist der Fraktionsvorsitzende als Geschäftsführer der Sparkassen-Immobilien GmbH damals zwar wegen der Schmiergeld-Entgegennahme entlassen worden, durfte aber weiter mit der Sparkasse Immobiliengeschäfte machen – auch und gerade in Marbella (Spanien). Dort logierte Doll im Urlaub. Ein Dankesschreiben aus Spanien, das Dolls Bemühungen im spanischen Immobiliengeschäft zeigt, liegt vor.
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